Der Bürgerentscheid - machen Sie mit!

Ausgangssituation

Der Gemeinderat hat am 25.11 de facto die Schließung der Hauptschule am Klostergarten, sowie den Umzug der Realschule Eschenried in die dann frei werdenden Räume, beschlossen. Unabhängig von irgendwelchem Wortgeplänkel, man habe ja nur beschlossen, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Es liegt also ein verbindlicher Beschluss vor, und dieser kann nur auf zwei Arten aufgehoben werden: entweder der Gemeinderat trifft nachträglich eine andere Entscheidung, oder die Bürgerschaft spricht sich in einem Bürgerentscheid dafür aus, den Beschluss rückgängig zu machen.

Auf ersteres wollen wir uns nicht verlassen, deshalb haben wir uns entschieden, ein Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids in die Wege zu leiten. Wir sind uns bewußt, dass dies ein drastisches Mittel ist, aber wir stehen mit dem Rücken zur Wand. Wir haben diese Situation nicht herbeigeführt.

Wir verlangen also, die beschlossene Schließung unserer Schule rückgängig zu machen. Im Rahmen eines Bürgerentscheids ist dazu ein Alternativvorschlag zur Kostendeckung erforderlich.

Vorschlag zur Kostendeckung

Die Stadtverwaltung Sindelfingen hat durch die Schließung der Hauptschule am Klostergarten und Verlegung der Realschule Eschenried eine Einsparung von 411.000 Euro ab 2013 errechnet. Diese Kosten können gedeckt werden durch Kürzung der Sachmittelzuschüsse für die Wirtschaftsförderung GmbH in Sindelfingen ab dem Jahre 2013 um jährlich 411.000 Euro.
Warum dieser Vorschlag? Die Wirtschaftsförderung GmbH ist eine ausgelagerte Gesellschaft mit mittlerweile sieben gut bezahlten Angestellten. Sie erhält von der Stadt lt. Haushaltsplan in diesem Jahr rund 800.000 € Sachmittelzuschüsse. Wofür? Für teure Messeauftritte, Hochglanzbroschüren, Bewirtungsmaßnahmen u.ä. Mit mäßigem Erfolg. Dem Blick der Öffentlichkeit sowie der Kontrolle der Gremien weitgehend entzogen. Diese Gelder kann man besser anlegen!

Wie geht es jetzt weiter?

Wir haben am 5.1.2010 5.398 Unterschriften von Sindelfinger Bürger/innen an die Stadtverwaltung übergeben. Damit ist das Quorum zur Durchsetzung eines Bürgerentscheids erreicht.
Mitte Februar 2010 haben Regierungspräsidium und Stadtverwaltung das Bürgerbegehren für gültig und zulässig erklärt, der Gemeinderat hat daraufhin am 2. März 2010 den Termin für einen Bürgerentscheid auf den 2. Mai 2010 festgelegt.

Rechtsgrundlagen

Um einen Beschluss des Gemeinderats aufzuheben, kann die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen. Diesen Antrag nennt man Bürgerbegehren.

Das Bürgerbegehren muss verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • Es muss innerhalb von sechs Wochen nach der strittigen Gemeinderatsentscheidung eingereicht werden (diese fiel am 25.11.2009)
  • Es muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung anstehende Frage, eine Begründung und einen Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme (Erhalt der HS am Klostergarten) enthalten
  • Es muss von 10% der Bürger unterzeichnet sein, im Falle von Sindelfingen etwa 4.200 Stimmen.
  • die Unterzeichner müssen bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sein, d.h. 18 Jahre alt, EU-Bürger, wohnhaft in Sindelfingen seit mindestens drei Monaten.

Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Bürgerentscheid durchgeführt werden, alternativ hätte der Gemeinderat die Schulschließung zurücknehmen können, das ist aber nicht geschehen.

Im Rahmen des Bürgerentscheids müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten für unser Anliegen stimmen und dabei die einfache Mehrheit erreichen, das bedeutet für Sindelfingen weit über 10.000 Ja-Stimmen. Eine hohe Hürde, aber mit Ihnen schaffen wir das!

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Unterschriftenliste mit Inhalt des Bürgerbegehrens9.74 KB
Gemeindeordnung Baden-Württemberg §2162.03 KB